Region Basel / Themen 2005
  
 

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Der neue
Lohnausweis

Aus- und Weiterbildung

Geschäftswagen

 

 

    

  Abzugsfähigkeit der Aus- und Weiterbildung

Der neue Lohnausweis kommt (wahrscheinlich nun aber doch erst 2007). Was bedeutet dies für Arbeitnehmer insbesondere in Bezug auf die Aus- und Weiterbildung? Wie können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden? Anhand praktischer Beispiele werden die Konsequenzen aufgezeigt und Tipps für die Praxis entwickelt.

Lesen Sie den Beitrag von Franziska Buholzer (Basler Zeitung vom 19.4.2005)

 

 
  Autokosten im neuen Lohnausweis
Der Taxameter tickt

Die private Nutzung eines Geschäftswagens muss auf dem neuen Lohnausweis künftig genau aufgeführt werden. Für Fahrten an den Wochenenden und Ferien kommen auf die Arbeitnehmer happige Belastungen zu. Als Ausweg bietet sich das Spesenreglement an.

Lesen Sie den Beitrag von Alain Lachappelle
(baz 19.4.2005)

 
 


Infos und Links zum Thema "neuer Lohnausweis"
 
 
Der neue Lohnausweis

Schweizerische Steuerkonferenz, Unterlagen zum neuen Lohnausweis

Schweizerische Steuerkonferenz: Medienmitteilung vom 27.4. zur Einführung des neuen  Lohnausweises im Jahre 2007

Eidg. Steuerverwaltung: Links und Software für den neuen Lohnausweis

Präsentation von C. Mathez, Steuerverwaltung Basel-Stadt, zum neuen Lohnausweis
 

Kommentar
Der neue Lohnausweis und seine Folgen

Der neue Lohnausweis erhitzt die Gemüter. Seit Monaten berichten die Medien darüber. Was die kantonalen Finanzdirektoren im vergangenen Jahr als Vorschlag präsentierten, hat Arbeitgeberverband und Gewerbe auf die Palme gebracht. Zu kompliziert hiess der Vorwurf, und er bedeute eine kalte Steuererhöhung. In der Tat erfasst der neue Ausweis vieles, das bisher unter den Tisch fiel. All die Vergünstigungen – die so genannten „fringe benefits“, welche ein moderner Arbeitgeber heute seinen Mitarbeitern bietet - werden künftig akribisch erfasst. Und was erfasst wird, muss wie das normale Einkommen versteuert und bei den Sozialabgaben berücksichtigt werden. Im letzten Herbst hat eine Einigungskonferenz unter Bundesrat Merz die Gemüter etwas beruhigt – vorübergehend. Denn entgegen den Abmachungen wollen die Kantone den neuen Ausweis bereits für das kommende Jahr durchsetzen, während die Arbeitgeber erst noch Erfahrungen sammeln wollen. Die beiden Artikel auf dieser Seite beleuchten die Konsequenzen des Ausweises für die Steuerpflichtigen an zwei Beispielen: die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung sowie die Benützung eines Geschäftswagens. Eingeführt wird der neue Lohnausweis nun definitiv 2007. Pauschal lassen sich die Folgen so zusammen fassen: die für den Steuerzahler meist vorteilhaften Grauzonen und Unklarheiten verschwinden, an ihre Stellen treten eine Vielzahl neuer Vorschriften, welche zweifellos mit der Zeit noch zunehmen werden. Das verschafft zwar grössere Klarheit, aber per Saldo wird der Fiskus wohl mehr als heute erhalten. Die Gerechtigkeit hat eben ihren Preis.

Peter Wirth