Region Basel / Themen 2005
  
 

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Vorsorge

Daniel M. Jäggi,
Eidg. dipl. Steuerexperte und Treuhänder mit Fachausweis,
LGT Schweizerische Treuhandgesellschaft, Basel,
StV Leiter Steuerabteilung,
Mitglied der Treuhand-Kammer

E-Mail: daniel.jaeggi@lgt.ch
 

 

    

 

Investition in die eigene Vorsorge

Einkauf in die Pensionskasse oder Kapitalanlage?

 
 

 

Einkauf in die Pensionskasse oder Anlage des Geldes in die Säule 3a oder auf dem Kapitalmarkt? Eine Pauschalantwort gibt es nicht, dafür Entscheidungshilfen. Häufig sind steuerliche Aspekte ausschlaggebend.
 

 
 

Die meisten Arbeitnehmer werden früher oder später mit der Frage konfrontiert, ob sie sich in die Pensionskasse ihres Arbeitgebers einkaufen oder ihre Mittel nicht besser in einer anderen Form anlegen sollten. Mit einem schlichten Ja oder Nein lässt sich die Frage nicht  beantworten. Neben vielen persönlichen Einflüssen und Vorlieben, welche natürlich eine massgebliche Rolle spielen, können auch die aus der Finanzierungslehre bekannten Grundsätze für die Entscheidungsfindung benützt werden. Dafür müssen eine Reihe von Überlegungen angestellt werden.

  • Rentabilität und Liquidität: wie viel Zins wirft die Anlage ab, kann ich die Leistung kurzfristig beziehen?

  • Sicherheit und Flexibilität: wie sicher ist die Anlage, kann ich meine Meinung ändern?

  • Unabhängigkeit: bin ich mit der gewählten Lösung noch unabhängig?

  • Persönliches „Finanzimage“: wie sehe ich mit der Anlage aus?

Die Finanzierungsgrundsätze sind voneinander abhängig und in ihren Auswirkungen zum Teil gegenläufig. Um alle Aspekte unter einen Hut bringen zu können, ist professioneller Beistand häufig sinnvoll. In vielen Fällen ist ein umfassender Finanzplan hilfreich.

Auslegeordnung

Als Alternative zum Einkauf in die Pensionskasse, welche als Versicherungsanlage gilt, stehen folgende Anlageformen im Vordergrund:

  • Säule 3a bei Versicherungen

  • Beiträge in die Säule 3a bei Banken

  • Lebens- / Risikoversicherungen

  • Eigenheim

  • Obligationen

  • Aktien

Als erstes ist es ratsam, möglichst objektiv eine Analyse der persönlichen Ausgangslage zu erstellen. Dazu werden alle wichtigen Daten erhoben. Aus dem Zahlenmaterial und den persönlichen Vorlieben wird die Zielsetzung festgelegt. Dann können verschiedene Varianten berechnet und miteinander verglichen werden. Anhand der Finanzierungsgrundsätze wird eine Liste mit dem positiven und negativen Aspekte der verschiedenen Varianten aufgestellt. Daraus wird meist schon klar, welche Varianten überhaupt in Frage kommen.

Die Steuern bestimmen die (Netto-) Rendite

Die Nettorendite der Anlagen wird von der steuerlichen Behandlung der Erträge und der späteren Verwendung mitbestimmt. Spezielle steuerliche Privilegierungen wie die Abzugsfähigkeit der Beiträge spielen eine wichtige Rolle. Die tatsächlichen Auswirkungen können am besten anhand eines Beispiels dargestellt werden.

Herr und Frau Vor-Sorger haben 100’000 Franken zur Verfügung und möchten diese finanziell interessant und steuergünstig anlegen. Beide Ehegatten können sich in zehn Jahren pensionieren lassen. Nach der Analyse der Bedürfnisse und Möglichkeiten sind sie auf folgende zwei Anlagemöglichkeiten gestossen:

  • Sie zahlen je 50'000 Franken in ihre Pensionskassen ein. Die Pensionskasse garantiert ihnen aktuell eine Verzinsung von 2,5 Prozent.

  • Als Alternative steht die Anlage in eine mündelsichere Anlage (entspricht Anlage ohne Ausfallrisiko) von 2,25 % zur Verfügung.

Um die beiden Varianten vergleichen zu können, sind einige zusätzliche Annahmen notwendig. Wir gehen davon aus, dass der Anlagehorizont bei beiden Möglichkeiten zehn Jahre beträgt und die Mittel anlässlich der Pensionierung als Kapital bezogen werden. Weiter nehmen wir an, dass das Ehepaar mit einem Grenzsteuersatz von 35% rechnet und die Kapitalauszahlung bei Bezug mit 10% besteuert wird.

Ein einfacher Renditevergleich zeigt folgende Resultate: Die Anlage in die Pensionskasse erwirtschaftet eine durchschnittliche Rendite nach Steuern von 4,2 Prozent, während die  Anlage in Obligationen 1 Prozent jährlich abwirft. Die Anlage in die Pensionskasse übertrifft die Anlage in Obligationen also um über 3 Prozentpunkte. Die Differenz beträgt rund 40'000 Franken zu Gunsten der Pensionskasse. Verantwortlich für das bessere Abschneiden der Pensionskassenanlage ist die steuerliche Privilegierung: die Abzugsfähigkeit der ausserordentlichen Beiträge und die Steuerfreiheit der Zinsen während der Anlagedauer.

Obwohl im vorliegenden Beispiel scheinbar nur wenig für die Anlage in Obligationen spricht, kann die Anlage in die Pensionskasse nicht in jedem Fall als die bessere Anlage gewertet werden. Gerät die Arbeitgeberfirma in Schieflage, so folgt ihr häufig auch die Pensionskasse! Allerdings wird durch den Sicherheitsfonds die Rente eines Einkommens von bis zu 113'940 Franken garantiert.

Bezieht die Familie Vor-Sorger die einbezahlte Leistung nicht in Kapitalform, so wird der steuerliche und somit finanzielle Vorteil reduziert: Die einbezahlten 100'000  Franken wer­den beim Bezug als erhöhte Rente zu 100% als Einkommen besteuert. Und schliesslich ist zu bedenken, dass nach dem Tod beider Ehegatten, auch wenn dies kurz nach Beginn der Rente ist, die investierten Mittel an die Pensionskasse fallen und potentielle Erben (ohne Rentenanspruch) leer ausgehen.

Fazit mit Einschränkungen

Als Fazit kann festgestellt werden, dass nur eine genaue Analyse der finanziellen und der persönlichen Umstände zu einer aussagekräftigen Antwort führt. Nur sie verschafft die nötige Sicherheit und zeigt die Möglichkeiten für ungeplante Vorkommnisse auf. Damit wird auch der vorhandene Handlungsspielraum erkennbar und Herr und Frau Vor-Sorger können sich danach richten. Und natürlich gilt: je grösser der finanzielle Spielraum der beteiligten Personen ist, desto mehr Möglichkeiten bieten sich an, die Mittel steueroptimiert anzulegen.

Obwohl die Anlage in die Pensionskasse interessant ist, zeigt die Höhe der Rendite, dass diese im langfristigen Vergleich und je länger der Anlagehorizont ist, durch ein Aktienportefeuille geschlagen werden kann. Gerade bei längerer Anlagedauer, das heisst, wenn Herr und Frau Vor-Sorger erst in 20 Jahren pensioniert werden, sehen die Alternativen schon wieder ganz anders aus.