Die
meisten Arbeitnehmer werden früher oder später mit der Frage
konfrontiert, ob sie sich in die Pensionskasse ihres Arbeitgebers
einkaufen oder ihre Mittel nicht besser in einer anderen Form anlegen
sollten. Mit einem schlichten Ja oder Nein lässt sich die Frage nicht
beantworten. Neben vielen persönlichen Einflüssen und Vorlieben, welche
natürlich eine massgebliche Rolle spielen, können auch die aus der
Finanzierungslehre bekannten Grundsätze für die Entscheidungsfindung
benützt werden. Dafür müssen eine Reihe von Überlegungen angestellt
werden.
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Rentabilität und Liquidität: wie viel Zins wirft die Anlage ab, kann
ich die Leistung kurzfristig beziehen?
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Sicherheit und Flexibilität: wie sicher ist die Anlage, kann ich meine
Meinung ändern?
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Unabhängigkeit: bin ich mit der gewählten Lösung noch unabhängig?
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Persönliches „Finanzimage“: wie sehe ich mit der Anlage aus?
Die
Finanzierungsgrundsätze sind voneinander abhängig und in ihren
Auswirkungen zum Teil gegenläufig. Um alle Aspekte unter einen Hut
bringen zu können, ist professioneller Beistand häufig sinnvoll. In
vielen Fällen ist ein umfassender Finanzplan hilfreich.
Auslegeordnung
Als
Alternative zum Einkauf in die Pensionskasse, welche als
Versicherungsanlage gilt, stehen folgende Anlageformen im Vordergrund:
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Säule 3a bei Versicherungen
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Beiträge in die Säule 3a bei Banken
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Lebens- / Risikoversicherungen
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Eigenheim
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Obligationen
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Aktien
Als
erstes ist es ratsam, möglichst objektiv eine Analyse der persönlichen
Ausgangslage zu erstellen. Dazu werden alle wichtigen Daten erhoben. Aus
dem Zahlenmaterial und den persönlichen Vorlieben wird die Zielsetzung
festgelegt. Dann können verschiedene Varianten berechnet und miteinander
verglichen werden. Anhand der Finanzierungsgrundsätze wird eine Liste
mit dem positiven und negativen Aspekte der verschiedenen Varianten
aufgestellt. Daraus wird meist schon klar, welche Varianten überhaupt in
Frage kommen.
Die Steuern bestimmen die (Netto-) Rendite
Die
Nettorendite der Anlagen wird von der steuerlichen Behandlung der
Erträge und der späteren Verwendung mitbestimmt. Spezielle steuerliche
Privilegierungen wie die Abzugsfähigkeit der Beiträge spielen eine
wichtige Rolle. Die tatsächlichen Auswirkungen können am besten anhand
eines Beispiels dargestellt werden.
Herr und Frau Vor-Sorger haben 100’000 Franken zur Verfügung und möchten
diese finanziell interessant und steuergünstig anlegen. Beide Ehegatten
können sich in zehn Jahren pensionieren lassen. Nach der Analyse der
Bedürfnisse und Möglichkeiten sind sie auf folgende zwei
Anlagemöglichkeiten gestossen:
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Sie zahlen je 50'000 Franken in ihre Pensionskassen ein. Die
Pensionskasse garantiert ihnen aktuell eine Verzinsung von 2,5
Prozent.
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Als Alternative steht die Anlage in eine mündelsichere Anlage
(entspricht Anlage ohne Ausfallrisiko) von 2,25 % zur Verfügung.
Um
die beiden Varianten vergleichen zu können, sind einige zusätzliche
Annahmen notwendig. Wir gehen davon aus, dass der Anlagehorizont bei
beiden Möglichkeiten zehn Jahre beträgt und die Mittel anlässlich der
Pensionierung als Kapital bezogen werden. Weiter nehmen wir an, dass das
Ehepaar mit einem Grenzsteuersatz von 35% rechnet und die
Kapitalauszahlung bei Bezug mit 10% besteuert wird.
Ein
einfacher Renditevergleich zeigt folgende Resultate: Die Anlage in die
Pensionskasse erwirtschaftet eine durchschnittliche Rendite nach Steuern
von 4,2 Prozent, während die Anlage in Obligationen 1 Prozent jährlich
abwirft. Die Anlage in die Pensionskasse übertrifft die Anlage in
Obligationen also um über 3 Prozentpunkte. Die Differenz beträgt rund
40'000 Franken zu Gunsten der Pensionskasse. Verantwortlich für das
bessere Abschneiden der Pensionskassenanlage ist die steuerliche
Privilegierung: die Abzugsfähigkeit der ausserordentlichen Beiträge und
die Steuerfreiheit der Zinsen während der Anlagedauer.
Obwohl im vorliegenden Beispiel scheinbar nur wenig für die Anlage in
Obligationen spricht, kann die Anlage in die Pensionskasse nicht in
jedem Fall als die bessere Anlage gewertet werden. Gerät die
Arbeitgeberfirma in Schieflage, so folgt ihr häufig auch die
Pensionskasse! Allerdings wird durch den Sicherheitsfonds die Rente
eines Einkommens von bis zu 113'940 Franken garantiert.
Bezieht die Familie Vor-Sorger die einbezahlte Leistung nicht in
Kapitalform, so wird der steuerliche und somit finanzielle Vorteil
reduziert: Die einbezahlten 100'000 Franken werden beim Bezug als
erhöhte Rente zu 100% als Einkommen besteuert. Und schliesslich ist zu
bedenken, dass nach dem Tod beider Ehegatten, auch wenn dies kurz nach
Beginn der Rente ist, die investierten Mittel an die Pensionskasse
fallen und potentielle Erben (ohne Rentenanspruch) leer ausgehen.
Fazit mit Einschränkungen
Als Fazit kann festgestellt werden, dass nur
eine genaue Analyse der finanziellen und der persönlichen Umstände zu
einer aussagekräftigen Antwort führt. Nur sie verschafft die nötige
Sicherheit und zeigt die Möglichkeiten für ungeplante Vorkommnisse auf.
Damit wird auch der vorhandene Handlungsspielraum erkennbar und Herr und
Frau Vor-Sorger können sich danach richten. Und natürlich gilt: je
grösser der finanzielle Spielraum der beteiligten Personen ist, desto
mehr Möglichkeiten bieten sich an, die Mittel steueroptimiert anzulegen.
Obwohl die Anlage in die Pensionskasse interessant ist, zeigt die Höhe
der Rendite, dass diese im langfristigen Vergleich und je länger der
Anlagehorizont ist, durch ein Aktienportefeuille geschlagen werden kann.
Gerade bei längerer Anlagedauer, das heisst, wenn Herr und Frau
Vor-Sorger erst in 20 Jahren pensioniert werden, sehen die Alternativen
schon wieder ganz anders aus.
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