Region Basel / Themen 2007
  
 

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Steuern



 

Bruno Leibundgut
Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling

Position Verwaltungsrat

Experfina AG, Basel

Mitglied der Treuhand-Kammer

E-Mail: bruno.leibundgut@experfina.com

 

 

    

 

Der neue Lohnausweis und seine Konsequenzen

Der gläserne Lohnempfänger kommt zur Kasse

Lange heftig umstritten und schliesslich von den Steuerverwaltungen durchgesetzt, kommt jetzt erstmals der neue Lohnausweis zur Anwendung. Kaum zur Freude der Erwerbstätigen, welche nun konkret dessen Konsequenzen erfahren.

Ruedi Durchsicht, langjähriger Mitarbeiter im mittleren Kader der ehemaligen „Diskret AG“ und heute firmierend unter „Transparenz AG“, hält seinen Lohnausweis in Händen und staunt. War doch dieser in der Vergangenheit eher kurz gehalten und auf das Wesentliche beschränkt, so findet Ruedi Durchsicht heute Positionen und Eintragungen, welche vollkommen neu sind für ihn.

Vergällte Freude an den Reka-Checks

Da wird z.B. unter Punkt 2.2 für den Firmenwagen ein Privatanteil von CHF 5'280 als Gehaltsnebenleistung aufgeführt. Bisher hat sich sein Auto nur als kleines Kreuz im Feld „Geschäftswagen“ manifestiert. Kommt dazu, dass Position 2.3 den Hinweis enthält „Reka-Check“ und ein Betrag von CHF 1’000 ausgewiesen wird. Auch dies hat er so noch nie gesehen, obwohl die Reka-Checks doch seit Jahren mit schöner Regelmässigkeit dem Weihnachtsbrief des Arbeitgebers beigelegt waren. Dass dem mittleren Kader ein Abo im angesagtesten Fitnessclub der Stadt finanziert wird, hat er erst vor zwei Jahren höchstpersönlich bei der Geschäftsleitung durchgeboxt und nun wird unter Ziffer 15 darauf hingewiesen mit „Golden Fitness Club CHF 1’500“.  Summa sumarum rund 7 % mehr steuerbares Gehalt als bisher und dies erst noch ohne Lohnerhöhung sowie Hinweise, welche Ruedi Durchsicht eher überflüssig findet!

Er macht seinem Unmut schon bei der nächsten Gelegenheit Luft, als er mit dem Personalchef im Lift zusammentrifft. Am Schluss seiner „Rede“ weist er ihn auf die Freiliste hin, wo sicher noch Möglichkeiten bestünden, die Gehaltsnebenleistungen steuerlich zu optimieren. Anstatt ein wenig Mitleid, erntet er nur den kurzen Kommentar, dass dies halt nun so sei, mit dem neuen Lohnausweis. Ebenso weist ihn der Personalchef noch darauf hin, dass Kopien aller Lohnausweise direkt der Steuerverwaltung zugestellt werden, wie dies nun in Basel-Stadt Pflicht sei für alle Arbeitgeber.

Auch diese Mitteilung bringt Ruedi Durchsicht sehr ins Grübeln. Da seine Ehefrau seit zwei Jahren wieder erwerbstätig ist, hat Familie Durchsicht ein Mal pro Woche eine spanische Perle engagiert, welche hilft, das Haus in Ordnung zu halten. Die Bezahlung erfolgt bar auf die Hand, wie das auch die Freunde im Tennisclub machen, welche ihnen die Reinigungskraft vermittelt hatten.

Verbreiterung der „Steuerbasis“

Soweit die Vorgeschichte des Ruedi Durchsicht. Die Einführung des neuen Lohnausweises (NLA) ab der Steuerperiode 2007 führt tatsächlich in einigen Fällen zu einer Verbreiterung der Besteuerungsbasis. Die Konsequenzen für die private Steuererklärung sind nicht nur auf die Einkommensseite beschränkt, sondern wirken sich auch bei den Abzügen aus. So bedeutet das Kreuz in Feld „F“ des NLA, welches aufgrund des Geschäftswagens eingetragen werden muss, dass Herr Durchsicht auch keine Berufskosten mehr geltend machen kann für seinen Arbeitsweg. Die ausgewiesenen Gehaltsnebenleistungen (Geschäftswagen und Reka) sind Bestandteil des steuerbaren Einkommens.

So führt die Wegleitung zum NLA, herausgegeben von der Schweizerischen Steuerkonferenz, einen ganzen Katalog von Gehaltsnebenleistungen und sonstigen Informationen auf, welche zu einer grösseren Transparenz führen, als dies bisher der Fall war. Korrekterweise muss darauf hingewiesen werden, dass der neue Lohnausweis keine neuen Lohnbestandteile „erfindet“, sondern lediglich schon bisher steuerbare Leistungen klarer und detaillierter ausweist. Die Transparenz wird insbesondere im Bereich der so genannten „Fringe benefits“ erhöht, welche bisher oftmals der Besteuerung entgingen. Die Wegleitung enthält aber auch eine Aufzählung von nicht zu deklarierenden Leistungen des Arbeitgebers, die sogenannte Freiliste.

Lohnausweis direkt an den Fiskus in BS und BL

Ein weiteres Novum ist die Lohnmeldepflicht für alle Arbeitgeber, welche sowohl Basel-Stadt, wie auch der Kanton Basel-Landschaft ab der Steuerperiode 2006 eingeführt haben. Mit dieser neuen Regelung stehen unsere beiden Halbkantone zwar nicht alleine da, sind jedoch noch klar in der Minderheit.  Neben BS und BL, verlangen dies nur noch die Kantone BE, JU, NE, VD und VS von den im Kanton ansässigen Arbeitgebern. Jeder Arbeitgeber in diesen Kantonen ist also verpflichtet, eine Kopie (in gewissen Kantonen das Original) aller Lohnausweise seiner Angestellten an die kantonale Steuerverwaltung zu senden.

Das Ziel ist klar die Erschwerung von Missbrauch und damit eine möglichst lückenlose Erfassung aller Einkünfte der Steuerpflichtigen. Es stellt sich somit für Herrn Durchsicht die Frage, welche Verantwortlichkeiten ihn persönlich treffen, wenn er seiner Putzfrau keinen Lohnausweis ausstellt, obwohl er eindeutig als Arbeitgeber qualifiziert werden muss.

Hoffen auf kulante Haltung

Es bleibt abzuwarten, wie die Steuerverwaltungen mit den neu gewonnen Erkenntnissen aufgrund des NLA umgehen werden, insbesondere dann, wenn zusätzliche steuerbare Elemente auf den eingereichten NLA gemeldet werden. Die Schweizerische Steuerkonferenz empfiehlt den Kantonen in solchen Fällen Kulanz walten zu lassen (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten), insbesondere im Bereich der Deklaration von Gehaltsnebenleistungen, wo bisher eher wenig Transparenz herrschte. Gerne hoffen wir, dass Basel-Stadt und Baselland diese Empfehlung umsetzen werden, damit Ruedi Durchsicht nicht noch rückwirkend unangenehme Überraschungen erlebt.

Ihr Treuhänder und Steuerberater hilft Ihnen gerne, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Umstellung auf den NLA möglichst problemlos durchzuführen.