Der neue Lohnausweis
und seine Konsequenzen
Der
gläserne Lohnempfänger kommt zur Kasse
Lange heftig umstritten und schliesslich von den
Steuerverwaltungen durchgesetzt, kommt jetzt erstmals der neue
Lohnausweis zur Anwendung. Kaum zur Freude der Erwerbstätigen, welche
nun konkret dessen Konsequenzen erfahren.
Ruedi Durchsicht,
langjähriger Mitarbeiter im mittleren Kader der ehemaligen „Diskret AG“
und heute firmierend unter „Transparenz AG“, hält seinen Lohnausweis in
Händen und staunt. War doch dieser in der Vergangenheit eher kurz
gehalten und auf das Wesentliche beschränkt, so findet Ruedi Durchsicht
heute Positionen und Eintragungen, welche vollkommen neu sind für ihn.
Vergällte Freude an
den Reka-Checks
Da wird z.B. unter
Punkt 2.2 für den Firmenwagen ein Privatanteil von CHF 5'280 als
Gehaltsnebenleistung aufgeführt. Bisher hat sich sein Auto nur als
kleines Kreuz im Feld „Geschäftswagen“ manifestiert. Kommt dazu, dass
Position 2.3 den Hinweis enthält „Reka-Check“ und ein Betrag von CHF
1’000 ausgewiesen wird. Auch dies hat er so noch nie gesehen, obwohl die
Reka-Checks doch seit Jahren mit schöner Regelmässigkeit dem
Weihnachtsbrief des Arbeitgebers beigelegt waren. Dass dem mittleren
Kader ein Abo im angesagtesten Fitnessclub der Stadt finanziert wird,
hat er erst vor zwei Jahren höchstpersönlich bei der Geschäftsleitung
durchgeboxt und nun wird unter Ziffer 15 darauf hingewiesen mit „Golden
Fitness Club CHF 1’500“. Summa sumarum rund 7 % mehr steuerbares Gehalt
als bisher und dies erst noch ohne Lohnerhöhung sowie Hinweise, welche
Ruedi Durchsicht eher überflüssig findet!
Er macht seinem Unmut
schon bei der nächsten Gelegenheit Luft, als er mit dem Personalchef im
Lift zusammentrifft. Am Schluss seiner „Rede“ weist er ihn auf die
Freiliste hin, wo sicher noch Möglichkeiten bestünden, die
Gehaltsnebenleistungen steuerlich zu optimieren. Anstatt ein wenig
Mitleid, erntet er nur den kurzen Kommentar, dass dies halt nun so sei,
mit dem neuen Lohnausweis. Ebenso weist ihn der Personalchef noch darauf
hin, dass Kopien aller Lohnausweise direkt der Steuerverwaltung
zugestellt werden, wie dies nun in Basel-Stadt Pflicht sei für alle
Arbeitgeber.
Auch diese Mitteilung
bringt Ruedi Durchsicht sehr ins Grübeln. Da seine Ehefrau seit zwei
Jahren wieder erwerbstätig ist, hat Familie Durchsicht ein Mal pro Woche
eine spanische Perle engagiert, welche hilft, das Haus in Ordnung zu
halten. Die Bezahlung erfolgt bar auf die Hand, wie das auch die Freunde
im Tennisclub machen, welche ihnen die Reinigungskraft vermittelt
hatten.
Verbreiterung der
„Steuerbasis“
Soweit die
Vorgeschichte des Ruedi Durchsicht. Die Einführung des neuen
Lohnausweises (NLA) ab der Steuerperiode 2007 führt tatsächlich in
einigen Fällen zu einer Verbreiterung der Besteuerungsbasis. Die
Konsequenzen für die private Steuererklärung sind nicht nur auf die
Einkommensseite beschränkt, sondern wirken sich auch bei den Abzügen
aus. So bedeutet das Kreuz in Feld „F“ des NLA, welches aufgrund des
Geschäftswagens eingetragen werden muss, dass Herr Durchsicht auch keine
Berufskosten mehr geltend machen kann für seinen Arbeitsweg. Die
ausgewiesenen Gehaltsnebenleistungen (Geschäftswagen und Reka) sind
Bestandteil des steuerbaren Einkommens.
So führt die
Wegleitung zum NLA, herausgegeben von der Schweizerischen
Steuerkonferenz, einen ganzen Katalog von Gehaltsnebenleistungen und
sonstigen Informationen auf, welche zu einer grösseren Transparenz
führen, als dies bisher der Fall war. Korrekterweise muss darauf
hingewiesen werden, dass der neue Lohnausweis keine neuen
Lohnbestandteile „erfindet“, sondern lediglich schon bisher steuerbare
Leistungen klarer und detaillierter ausweist. Die Transparenz wird
insbesondere im Bereich der so genannten „Fringe benefits“ erhöht,
welche bisher oftmals der Besteuerung entgingen. Die Wegleitung enthält
aber auch eine Aufzählung von nicht zu deklarierenden Leistungen des
Arbeitgebers, die sogenannte Freiliste.
Lohnausweis direkt an
den Fiskus in BS und BL
Ein weiteres Novum ist
die Lohnmeldepflicht für alle Arbeitgeber, welche sowohl Basel-Stadt,
wie auch der Kanton Basel-Landschaft ab der Steuerperiode 2006
eingeführt haben. Mit dieser neuen Regelung stehen unsere beiden
Halbkantone zwar nicht alleine da, sind jedoch noch klar in der
Minderheit. Neben BS und BL, verlangen dies nur noch die Kantone BE,
JU, NE, VD und VS von den im Kanton ansässigen Arbeitgebern. Jeder
Arbeitgeber in diesen Kantonen ist also verpflichtet, eine Kopie (in
gewissen Kantonen das Original) aller Lohnausweise seiner Angestellten
an die kantonale Steuerverwaltung zu senden.
Das Ziel ist klar die
Erschwerung von Missbrauch und damit eine möglichst lückenlose Erfassung
aller Einkünfte der Steuerpflichtigen. Es stellt sich somit für Herrn
Durchsicht die Frage, welche Verantwortlichkeiten ihn persönlich
treffen, wenn er seiner Putzfrau keinen Lohnausweis ausstellt, obwohl er
eindeutig als Arbeitgeber qualifiziert werden muss.
Hoffen auf kulante
Haltung
Es bleibt abzuwarten,
wie die Steuerverwaltungen mit den neu gewonnen Erkenntnissen aufgrund
des NLA umgehen werden, insbesondere dann, wenn zusätzliche steuerbare
Elemente auf den eingereichten NLA gemeldet werden. Die Schweizerische
Steuerkonferenz empfiehlt den Kantonen in solchen Fällen Kulanz walten
zu lassen (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten), insbesondere im
Bereich der Deklaration von Gehaltsnebenleistungen, wo bisher eher wenig
Transparenz herrschte. Gerne hoffen wir, dass Basel-Stadt und Baselland
diese Empfehlung umsetzen werden, damit Ruedi Durchsicht nicht noch
rückwirkend unangenehme Überraschungen erlebt.
Ihr Treuhänder und
Steuerberater hilft Ihnen gerne, alle notwendigen Massnahmen zu
ergreifen, um die Umstellung auf den NLA möglichst problemlos
durchzuführen.
|