Region Basel / Themen 2007
  
 

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Steuern



 

Hugo Schauli

dipl. Wirtschaftsprüfer

Wirtschafts-Treuhand AG, Basel

Mitglied der Geschäftsleitung

Mitglied der Treuhand-Kammer
E-Mail:
hugo.schauli@wirtschafts-treuhand.ch

 

 

    

 

Bringen Hypothekarschulden Steuer-Vorteile?

Schuldenamortisation zwischen Mythos und Realität

Gängige Überzeugung bei vielen Immobilienbesitzern ist, dass die Amortisation von Hypotheken steuerlich wenig vorteilhaft sei, weil damit der Abzug von Schuldzinsen wegfällt. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, welche nicht bloss die Steuern sondern auch die Anlageseite berücksichtigt, führt jedoch zu differenzierten Schlüssen.

„Schulden machen lohnt sich.“ „Die Amortisation der Hypothek auf dem Haus ist steuerlich uninteressant, dann hat man nichts mehr zum Abziehen.“ Solchen und ähnlichen Aussagen von Kunden begegnet der Steuerberater im Verlauf der Jahre immer wieder. Was aber hat es damit auf sich? Bezahlt, wer mit verfügbaren Mitteln (angespart oder beispielsweise infolge Erbschaft oder Auszahlung einer Lebensversicherung) Schulden amortisiert, tatsächlich mehr Steuern als notwendig und straft sich  damit selbst?

Steuern bilden nur einen Teilaspekt

Herr A. gelangt mit folgender Frage an uns: „Ich habe vor 2 Monaten aus einer Erbschaft  300'000 Franken erhalten. Was raten Sie mir damit zu tun – mir wurde bereits gesagt, dass ich auf keinen Fall damit meine Hypothek amortisieren soll, da dies steuerlich sehr unvorteilhaft sei.“

Was auf den ersten Blick logisch erscheint, ist jedoch nur die halbe Wahrheit. In der Tat vermindert die Hypothekenamortisation sowohl die abzugsfähigen Schulden als auch die entsprechenden Schuldzinsen und erhöht dadurch das steuerbare Einkommen und Vermögen. Erst die Frage nach den Anlagealternativen für die angefallene Erbschaft von 300'000 Franken bringt mehr Klarheit. Tatsache ist nämlich, dass die Erbschaft so oder so zu einer Erhöhung des steuerbaren Vermögens führt und damit hoffentlich auch zu einer Erhöhung der Vermögenserträge - oder eben Verminderung der abzugsfähigen Schuldzinsen. Dies lässt sich eigentlich nur umgehen, wenn mit dem Geld ein Einkauf in die Pensionskasse erfolgt

Die Frage ist folglich nicht in erster Linie eine der  Besteuerung, sondern nach der sinnvollsten Anlage der angefallenen oder bereits vorhandenen Mittel. Selbstverständlich ist es möglich, die erhaltene Erbschaft in Wertpapieren anzulegen und damit steuerfreie Kapitalgewinne zu erzielen, mit einer Rendite, die im Idealfall höher ist, als der zu bezahlende Hypothekenzins von beispielsweise 3 Prozent. Unter diesen Voraussetzungen stimmen die eingangs aufgeführten Aussagen tatsächlich und die Hypothekenamortisation wäre wenig vorteilhaft. 

Die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass diese Anlagestrategie durchaus Risiken birgt. Sollen die Mittel aber eher konservativ angelegt werden, dann kommen fest verzinsliche Anlagen, also Obligationen, in Frage und dann sind die Erträge eben doch zu versteuern.  Der aktuelle Zinssatz für Kassaobligationen beträgt derzeit rund  2,5 Prozent.  Es gibt jedoch eine todsichere Anlagemöglichkeit mit einer steuerfreien Rendite von etwa brutto 3%  – ein Zinssatz, der im Moment jede Kassaobligation schlägt! Genau – die Amortisation der eigenen Hypothek, und das ist die andere Hälfte der Wahrheit.

Eine Frage der Risikobereitschaft

Die Aussage, die Amortisation von Hypotheken sei steuerlich uninteressant, ist also nicht komplett falsch, aber zumindest mit Vorsicht zu geniessen. Es ist im Grunde eine Frage der Risikobereitschaft bei der Anlage von Mitteln.  Bei einem Entscheid, wie die angesparten flüssigen Mittel, eine Erbschaft oder eine ausbezahlte Lebensversicherung anzulegen ist, dürfen deshalb nicht nur steuerliche Überlegungen angestellt werden. In erster Linie gilt die wirtschaftliche Betrachtung. Zuerst sind die gesamte Altersvorsorge- und Vermögenslage sowie die familiäre Situation und allfällig vorhandene Unterhaltspflichten zu berücksichtigen. Je nach den individuellen Voraussetzungen steht dann eine Hypothekenamortisation, ein Einkauf in die berufliche Vorsorge, der Kauf einer Leibrente oder eine Einmalprämien-Einlage in eine Versicherung oder sogar die kurzfristige Anlage  im Vordergrund. Ist der Ertrag aus der Anlage von Mitteln höher als der Zins auf der Hypothek, bleibt unter dem Strich mehr Geld übrig (auch nach Steuern), als wenn die Hypothek amortisiert wird. Allerdings ist dies immer vor dem Hintergrund des Risikos der Anlage zu sehen. Ihr Steuerberater berät Sie gerne

Was versteuern Liegenschaftsbesitzer?

Liegenschaften im Privatvermögen werden einerseits beim Vermögen zum sogenannten Steuerwert besteuert. Ferner werden die Mieteinnahmen oder bei selbst bewohnten Liegenschaften der Eigenmietwert, der von der Steuerverwaltung festgesetzt wird, zum steuerbaren Einkommen geschlagen. Kosten, die dem Werterhalt dienen sowie Schuldzinsen (bis zu einem gewissen Ausmass) sind abzugsfähig. Die Höhe der hypothekarischen Belastung auf einer Liegenschaft ist für den vom Fiskus festzulegenden Steuerwert und Eigenmietwert nicht relevant.