Bringen
Hypothekarschulden Steuer-Vorteile?
Schuldenamortisation zwischen Mythos
und Realität
Gängige Überzeugung bei vielen Immobilienbesitzern ist, dass die
Amortisation von Hypotheken steuerlich wenig vorteilhaft sei, weil damit
der Abzug von Schuldzinsen wegfällt. Eine wirtschaftliche
Betrachtungsweise, welche nicht bloss die Steuern sondern auch die
Anlageseite berücksichtigt, führt jedoch zu differenzierten Schlüssen.
„Schulden machen lohnt
sich.“ „Die Amortisation der Hypothek auf dem Haus ist steuerlich
uninteressant, dann hat man nichts mehr zum Abziehen.“ Solchen und
ähnlichen Aussagen von Kunden begegnet der Steuerberater im Verlauf der
Jahre immer wieder. Was aber hat es damit auf sich? Bezahlt, wer mit
verfügbaren Mitteln (angespart oder beispielsweise infolge Erbschaft
oder Auszahlung einer Lebensversicherung) Schulden amortisiert,
tatsächlich mehr Steuern als notwendig und straft sich damit selbst?
Steuern bilden nur
einen Teilaspekt
Herr A. gelangt mit
folgender Frage an uns: „Ich habe vor 2 Monaten aus einer Erbschaft
300'000 Franken erhalten. Was raten Sie mir damit zu tun – mir wurde
bereits gesagt, dass ich auf keinen Fall damit meine Hypothek
amortisieren soll, da dies steuerlich sehr unvorteilhaft sei.“
Was auf den ersten
Blick logisch erscheint, ist jedoch nur die halbe Wahrheit. In der Tat
vermindert die Hypothekenamortisation sowohl die abzugsfähigen Schulden
als auch die entsprechenden Schuldzinsen und erhöht dadurch das
steuerbare Einkommen und Vermögen. Erst die Frage nach den
Anlagealternativen für die angefallene Erbschaft von 300'000 Franken
bringt mehr Klarheit. Tatsache ist nämlich, dass die Erbschaft so oder
so zu einer Erhöhung des steuerbaren Vermögens führt und damit
hoffentlich auch zu einer Erhöhung der Vermögenserträge - oder eben
Verminderung der abzugsfähigen Schuldzinsen. Dies lässt sich eigentlich
nur umgehen, wenn mit dem Geld ein Einkauf in die Pensionskasse erfolgt
Die Frage ist folglich
nicht in erster Linie eine der Besteuerung, sondern nach der
sinnvollsten Anlage der angefallenen oder bereits vorhandenen Mittel.
Selbstverständlich ist es möglich, die erhaltene Erbschaft in
Wertpapieren anzulegen und damit steuerfreie Kapitalgewinne zu erzielen,
mit einer Rendite, die im Idealfall höher ist, als der zu bezahlende
Hypothekenzins von beispielsweise 3 Prozent. Unter diesen
Voraussetzungen stimmen die eingangs aufgeführten Aussagen tatsächlich
und die Hypothekenamortisation wäre wenig vorteilhaft.
Die vergangenen Jahre
haben jedoch gezeigt, dass diese Anlagestrategie durchaus Risiken birgt.
Sollen die Mittel aber eher konservativ angelegt werden, dann kommen
fest verzinsliche Anlagen, also Obligationen, in Frage und dann sind die
Erträge eben doch zu versteuern. Der aktuelle Zinssatz für
Kassaobligationen beträgt derzeit rund 2,5 Prozent. Es gibt jedoch
eine todsichere Anlagemöglichkeit mit einer steuerfreien Rendite von
etwa brutto 3% – ein Zinssatz, der im Moment jede Kassaobligation
schlägt! Genau – die Amortisation der eigenen Hypothek, und das ist die
andere Hälfte der Wahrheit.
Eine Frage der
Risikobereitschaft
Die Aussage, die
Amortisation von Hypotheken sei steuerlich uninteressant, ist also nicht
komplett falsch, aber zumindest mit Vorsicht zu geniessen. Es ist im
Grunde eine Frage der Risikobereitschaft bei der Anlage von Mitteln.
Bei einem Entscheid, wie die angesparten flüssigen Mittel, eine
Erbschaft oder eine ausbezahlte Lebensversicherung anzulegen ist, dürfen
deshalb nicht nur steuerliche Überlegungen angestellt werden. In erster
Linie gilt die wirtschaftliche Betrachtung. Zuerst sind die gesamte
Altersvorsorge- und Vermögenslage sowie die familiäre Situation und
allfällig vorhandene Unterhaltspflichten zu berücksichtigen. Je nach den
individuellen Voraussetzungen steht dann eine Hypothekenamortisation,
ein Einkauf in die berufliche Vorsorge, der Kauf einer Leibrente oder
eine Einmalprämien-Einlage in eine Versicherung oder sogar die
kurzfristige Anlage im Vordergrund. Ist der Ertrag aus der Anlage von
Mitteln höher als der Zins auf der Hypothek, bleibt unter dem Strich
mehr Geld übrig (auch nach Steuern), als wenn die Hypothek amortisiert
wird. Allerdings ist dies immer vor dem Hintergrund des Risikos der
Anlage zu sehen. Ihr Steuerberater berät Sie gerne
Was versteuern
Liegenschaftsbesitzer?
Liegenschaften im
Privatvermögen werden einerseits beim Vermögen zum sogenannten
Steuerwert besteuert. Ferner werden die Mieteinnahmen oder bei selbst
bewohnten Liegenschaften der Eigenmietwert, der von der
Steuerverwaltung festgesetzt wird, zum steuerbaren Einkommen
geschlagen. Kosten, die dem Werterhalt dienen sowie Schuldzinsen (bis
zu einem gewissen Ausmass) sind abzugsfähig. Die Höhe der
hypothekarischen Belastung auf einer Liegenschaft ist für den vom
Fiskus festzulegenden Steuerwert und Eigenmietwert nicht relevant.
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