Roger Zeugin

dipl. Wirtschaftsprüfer
Manager BVG-Team
Ernst & Young, Basel
Mitglied der Treuhand-Kammer
roger.zeugin@ch.ey.com
|
|
Ein Blick auf den
Versicherungsausweis Ihrer Pensionskasse, oder
Haben Sie heute schon getankt?
Für viele
Erwerbstätige bildet das Guthaben bei der Pensionskasse den grössten
Anteil an ihrem persönlichen Vermögen. Es ist also höchst
empfehlenswert, sich intensiver damit zu beschäftigen. Aufschlussreich
ist der Blick auf den Versicherungsausweis. Unser Beitrag gibt
Aufschluss darüber, wie er zu lesen ist und was er – zusammen mit dem
Reglement - alles aussagt.
|
|
|
|
|
|
Wissen Sie wie, viel Benzin noch in Ihrem
Tank ist? Oder für wie viele Franken Sie das letzte Mal getankt haben?
Leserinnen und Leser, welche ein Auto besitzen, werden diese Grössen mit
Leichtigkeit angeben können.
Wie steht es dagegen mit Ihrer beruflichen Vorsorge? Kennen Sie die Höhe
Ihres Alterskapitals und wissen Sie, was jährlich dazukommt? In der
beruflichen Vorsorge ist ein Grossteil Ihres persönlichen Vermögens
angelegt. Ihr persönliches Altersguthaben ist nicht nur entscheidend für
Ihre Altersrente, die vielleicht noch in weiter Ferne liegt. Auch jetzt
schon kann es für Sie wichtig sein. Beispielsweise wenn Sie Wohneigentum
kaufen oder sich selbständig machen möchten. Einzahlungen in die
Pensionskasse sind ausserdem steuerlich abzugsfähig und können auch aus
diesem Grund eine Überlegung wert sein. Wie gut ihre Familie und Sie
abgesichert sind, auch darauf hat Ihre Pensionskasse einen Einfluss,
indem die Risiken Tod und Invalidität versichert werden.
Rechnen Sie die Zahlen auf Ihrem Versicherungsausweis nach
Die Kontrollstelle - sozusagen die Motorfahrzeugkontrolle Ihrer
Pensionskasse (PK) - prüft jährlich die Altersguthaben, welche von
dieser verwaltet werden.
Lassen Sie sich nicht abschrecken, sondern versuchen Sie dies doch auch
einmal. Nehmen Sie Ihren aktuellen und letztjährigen
Versicherungsausweis (teilweise auch Vorsorgeausweis genannt) und Ihr
Vorsorgereglement zur Hand und rechnen Sie Ihr Altersguthaben nach. Im
Beitragsprimat, der meist verbreiteten Pensionskassenart, ist dies
nämlich ganz einfach. Zum Altersguthaben per 1.1.2007 werden Zinsen und
Sparbeiträge (auch Altersgutschriften genannt) addiert. Heraus kommt das
Altersguthaben per 1.1.2008.
Falls die Berechnung nicht zum gleichen Ergebnis führt, kann es
verschiedene Gründe, wie unterjähriger Eintritt in die PK, Einkäufe oder
Vorbezüge für Wohneigentum (WEF) geben.
Versicherte, die jünger sind als 25 Jahre, erhalten ebenfalls den
Versicherungsausweis. Darin sind aber nur die Risikoleistungen
„Invaliditäts- und Todesfallrenten“ enthalten, da diese Altersgruppe
noch nicht für das Alter spart.
Der Jahresbericht: wie gut steht Ihre Pensionskasse da?
Ihre Pensionskasse muss Sie nicht nur mit dem Versicherungsausweis
informieren, sondern Sie haben auch das Recht, den Jahresbericht und die
Jahresrechnung zu erhalten.
Der Jahresbericht ist eine Art Jahresrückblick, in dem die wichtigsten
Ereignisse und Kennzahlen der Jahresrechnung informativ zusammengefasst
werden.
Die meisten PKs fassen diese Aussagen in einem Kurzbericht zusammen, den
üblicherweise alle Versicherten (Aktive und Rentner) automatisch
erhalten.
Daraus ist beispielsweise ersichtlich, ob Ihre PK Freie Mittel hat oder
eine Unterdeckung aufweist. Freie Mittel bedeuten - etwas salopp
ausgedrückt - dass es der Pensionskasse gut geht. Wird hingegen ein
negativer Betrag ausgewiesen, hat die PK eine Unterdeckung. Dies
bedeutet, dass die heutigen und zukünftigen Renten, wozu auch Ihr
Rentenanspruch zählt, am betreffenden Stichtag nicht mehr durch
Vermögensanlagen (Aktien, Obligationen etc.) gedeckt, d.h. finanziert
sind. Bei einer Unterdeckung müssen vom Stiftungsrat
Sanierungsmassnahmen (z.B. höhere Beiträge, tiefere Leistungen etc.)
beschlossen werden, die allen Versicherten mitgeteilt werden müssen.
Neben dem Kurzbericht haben die Versicherten auch das Recht, die
offizielle Jahresrechnung auf Wunsch zu erhalten. Die Jahresrechnung ist
deutlich umfangreicher. Darin sind alle Geschäftsvorfälle des ganzen
Jahres und von allen Versicherten zusammengefasst. Unter dem Abschnitt
„Auflagen der Aufsichtsbehörde“ werden allfällige Bemerkungen zu
gesetzlichen oder reglementarischen Vorschriftsverstössen wiedergegeben,
die die Aufsichtsbehörde zur letzten Jahresrechnung machte. Ebenfalls
aufgeführt werden alle Ihre Ansprechpartner der PK insbesondere die
Stiftungsräte und der/die Geschäftsführer/in.
Bitte also den Versicherungsausweis dieses Jahr nicht nur lochen und
ablegen, sondern genauer ansehen. Bestellen Sie den Jahresbericht und,
falls Interesse besteht, die Jahresrechnung und kontaktieren Sie den
Geschäftsführer Ihrer Pensionskasse, wenn Sie Fragen zur Jahresrechnung
oder zur obigen Berechnung haben…denn es ist Ihr Geld, das verwaltet
wird!
|
|
|
|
|
|
|
|
|