Region Basel / Themen 2008
  
 

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Roger Zeugin

dipl. Wirtschaftsprüfer
Manager BVG-Team
Ernst & Young, Basel
Mitglied der Treuhand-Kammer

roger.zeugin@ch.ey.com

 

 

    

 

Ein Blick auf den Versicherungsausweis Ihrer Pensionskasse, oder

Haben Sie heute schon getankt?

Für viele Erwerbstätige bildet das Guthaben bei der Pensionskasse den grössten Anteil an ihrem persönlichen Vermögen. Es ist also höchst empfehlenswert, sich intensiver damit zu beschäftigen. Aufschlussreich ist der Blick auf den Versicherungsausweis. Unser Beitrag gibt Aufschluss darüber, wie er zu lesen ist und was er – zusammen mit dem Reglement - alles aussagt.

 

 
     
  Wissen Sie wie, viel Benzin noch in Ihrem Tank ist? Oder für wie viele Franken Sie das letzte Mal getankt haben? Leserinnen und Leser, welche ein Auto besitzen, werden diese Grössen mit Leichtigkeit angeben können.

Wie steht es dagegen mit Ihrer beruflichen Vorsorge? Kennen Sie die Höhe Ihres Alterskapitals und wissen Sie, was jährlich dazukommt? In der beruflichen Vorsorge ist ein Grossteil Ihres persönlichen Vermögens angelegt. Ihr persönliches Altersguthaben ist nicht nur entscheidend für Ihre Altersrente, die vielleicht noch in weiter Ferne liegt. Auch jetzt schon kann es für Sie wichtig sein. Beispielsweise wenn Sie Wohneigentum kaufen oder sich selbständig machen möchten. Einzahlungen in die Pensionskasse sind ausserdem steuerlich abzugsfähig und können auch aus diesem Grund eine Überlegung wert sein. Wie gut ihre Familie und Sie abgesichert sind, auch darauf hat Ihre Pensionskasse einen Einfluss, indem die Risiken Tod und Invalidität versichert werden.


Rechnen Sie die Zahlen auf Ihrem Versicherungsausweis nach

Die Kontrollstelle - sozusagen die Motorfahrzeugkontrolle Ihrer Pensionskasse (PK) - prüft jährlich die Altersguthaben, welche von dieser verwaltet werden.

Lassen Sie sich nicht abschrecken, sondern versuchen Sie dies doch auch einmal. Nehmen Sie Ihren aktuellen und letztjährigen Versicherungsausweis (teilweise auch Vorsorgeausweis genannt) und Ihr Vorsorgereglement zur Hand und rechnen Sie Ihr Altersguthaben nach. Im Beitragsprimat, der meist verbreiteten Pensionskassenart, ist dies nämlich ganz einfach. Zum Altersguthaben per 1.1.2007 werden Zinsen und Sparbeiträge (auch Altersgutschriften genannt) addiert. Heraus kommt das Altersguthaben per 1.1.2008.

Falls die Berechnung nicht zum gleichen Ergebnis führt, kann es verschiedene Gründe, wie unterjähriger Eintritt in die PK, Einkäufe oder Vorbezüge für Wohneigentum (WEF) geben.

Versicherte, die jünger sind als 25 Jahre, erhalten ebenfalls den Versicherungsausweis. Darin sind aber nur die Risikoleistungen „Invaliditäts- und Todesfallrenten“ enthalten, da diese Altersgruppe noch nicht für das Alter spart.


Der Jahresbericht: wie gut steht Ihre Pensionskasse da?

Ihre Pensionskasse muss Sie nicht nur mit dem Versicherungsausweis informieren, sondern Sie haben auch das Recht, den Jahresbericht und die Jahresrechnung zu erhalten.

Der Jahresbericht ist eine Art Jahresrückblick, in dem die wichtigsten Ereignisse und Kennzahlen der Jahresrechnung informativ zusammengefasst werden.
Die meisten PKs fassen diese Aussagen in einem Kurzbericht zusammen, den üblicherweise alle Versicherten (Aktive und Rentner) automatisch erhalten.
Daraus ist beispielsweise ersichtlich, ob Ihre PK Freie Mittel hat oder eine Unterdeckung aufweist. Freie Mittel bedeuten - etwas salopp ausgedrückt - dass es der Pensionskasse gut geht. Wird hingegen ein negativer Betrag ausgewiesen, hat die PK eine Unterdeckung. Dies bedeutet, dass die heutigen und zukünftigen Renten, wozu auch Ihr Rentenanspruch zählt, am betreffenden Stichtag nicht mehr durch Vermögensanlagen (Aktien, Obligationen etc.) gedeckt, d.h. finanziert sind. Bei einer Unterdeckung müssen vom Stiftungsrat Sanierungsmassnahmen (z.B. höhere Beiträge, tiefere Leistungen etc.) beschlossen werden, die allen Versicherten mitgeteilt werden müssen.

Neben dem Kurzbericht haben die Versicherten auch das Recht, die offizielle Jahresrechnung auf Wunsch zu erhalten. Die Jahresrechnung ist deutlich umfangreicher. Darin sind alle Geschäftsvorfälle des ganzen Jahres und von allen Versicherten zusammengefasst. Unter dem Abschnitt „Auflagen der Aufsichtsbehörde“ werden allfällige Bemerkungen zu gesetzlichen oder reglementarischen Vorschriftsverstössen wiedergegeben, die die Aufsichtsbehörde zur letzten Jahresrechnung machte. Ebenfalls aufgeführt werden alle Ihre Ansprechpartner der PK insbesondere die Stiftungsräte und der/die Geschäftsführer/in.

Bitte also den Versicherungsausweis dieses Jahr nicht nur lochen und ablegen, sondern genauer ansehen. Bestellen Sie den Jahresbericht und, falls Interesse besteht, die Jahresrechnung und kontaktieren Sie den Geschäftsführer Ihrer Pensionskasse, wenn Sie Fragen zur Jahresrechnung oder zur obigen Berechnung haben…denn es ist Ihr Geld, das verwaltet wird!