Unterdeckung bei Pensionskassen
Wer springt in die Lücke?
Pensionskassen sind gehalten, bei
Unterdeckung Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Dazu stehen je nach der
Schwere diverse Instrumente zur Verfügung. Sie werden entweder von den
Versicherten, dem Arbeitgeber oder von beiden gemeinsam finanziert.
Ältere Versicherte mit hohen Löhnen und grossen Altersguthaben haben
dabei ganz andere Interessen als ihre jüngeren Kollegen.
Unterdeckung heisst, dass die Kasse nicht
mehr in der Lage ist, mit Ihrem Vermögen auf einen bestimmten Stichtag
ihre Renten- und Kapitalverpflichtungen gegenüber den Versicherten
vollumfänglich zu erfüllen. Die Unterdeckung wird vom Experten für
Berufliche Vorsorge aufgrund einer versicherungstechnischen Berechnung
ermittelt. Dabei stellt er das für die Vorsorge zur Verfügung stehende
Vermögen den Verpflichtungen gegenüber. Falls das Vorsorgevermögen
kleiner als die Verpflichtungen ist, sinkt der Deckungsgrad unter 100
Prozent und die Kasse weist eine Unterdeckung aus.
Ursachen der Unterdeckung und
Kassenstruktur
Die Unterdeckungen sind meist auf
ungenügende Vermögenserträge zurückzuführen. Man spricht dann von einer
finanziellen Unterdeckung. Daneben sind aber auch andere Ursachen
möglich, die ebenfalls zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage
beitragen können. Es handelt sich dabei um strukturelle Defizite,
beispielsweise wegen versicherungstechnisch nicht ausreichend
finanzierter Leistungen, ungenügenden Rückstellungen für die steigende
Lebenserwartung oder einem zu hohen Umwandlungssatz, der zu
Pensionierungsverlusten führt.
Kassen mit einem hohen Rentneranteil weisen
eine niedrige strukturelle Risikofähigkeit aus. Das folgende Beispiel
soll dies verdeutlichen. Dabei wird eine „normale Kasse“ mit geringem
Rentneranteil mit einer „Rentner-Kasse“ verglichen, deren Angehörige
sich zu 80 Prozent aus Rentnern zusammensetzen.
Kassen und Rentneranteil
Eine Kasse mit wenigen Rentnern muss weniger
Vermögenserträge erwirtschaften als eine mit hohem Rentneranteil, weil
den Rentnern und ihren Ehepartnern lebenslang die garantierte Leistung
ausgerichtet werden muss, welche in der Regel auf einem erwarteten
Kapitalertrag von rund 4 und mehr Prozent beruht.
Die Sanierungsmassnahmen und ihre
Auswirkungen auf die Versicherten
Es bestehen eine Reihe von
Sanierungsmassnahmen , welche von den Pensionskassen im Falle einer
Unterdeckung ergriffen werden müssen. Ein paar der wichtigsten und meist
diskutierten seien hier kurz erörtert.
-
Zuschüsse des Arbeitgebers (à fonds
perdu Beiträge) an die Kasse sowie ein Verwendungsverzicht au
Beitragsreserven haben eine unmittelbare Erhöhung des Deckungsgrades
zur Folge, ohne dass die Versicherten gleichzeitig
Sanierungsleistungen erbringen müssten.
-
Sanierungsbeiträge oder eine Erhöhung
des Risikobeitrages verringern ebenfalls die Deckungslücke,
reduzieren aber den Nettolohn des Arbeitnehmers und sind deshalb für
die Betroffenen direkt spürbar. Sie setzen eine Beteiligung des
Arbeitgebers (zumindest in der gleichen Höhe) voraus. Auf die
Altersleistungen haben diese Sanierungsbeiträge keine Auswirkung.
-
Eine Reduktion der Verzinsung auf das
Altersguthaben entlastet die laufende Rechnung und erhöht den
Deckungsgrad, reduziert jedoch das zukünftige Altersguthaben des
Versicherten. Diese Massnahme wird von den Versicherten alleine
erbracht, ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
-
Im Prinzip können auch Rentner
vorübergehend zu einer Rückzahlung oder Reduktion der Renten
verpflichtet werden und so zur Sanierung der Kasse beitragen – aber
nur falls ihre Renten in den vergangenen 10 Jahren freiwillig über
die reglementarischen Mindestanforderungen hinaus erhöht wurden.
Bisher wurde diese Massnahme nur sehr selten angewendet. In den
allermeisten Fällen sind ausschliesslich die Aktiven und die
Arbeitgeber betroffen.
Unterschiedliche Interessenlagen
Eine Zinsreduktion von 1 Prozent oder
Beitragserhöhung von 1 Prozent, was ist die bessere Alternative? Die
Frage soll an zwei Versicherten untersucht werden. Folgende Annahmen
liegen dem Beispiel zu Grunde: Ein jüngerer Versicherter (Lohn 50‘000
Franken, Sparkapital 10‘000 Franken) und ein älterer Versicherter (Lohn
100‘000, Sparkapital 500‘000 Franken).
Die Zinsreduktion ergibt einen
Sanierungsbeitrag des jüngeren Versicherten von 100 und des älteren
Versicherten von 5'000 Franken. Im Gegensatz dazu würde eine
Beitragserhöhung von 1 Prozent eine Sanierungsleistung des jüngeren
Versicherten von 500 und des älteren Versicherten von 1'000 Franken
ergeben. In diesem Beispiel ist die Variante Zinsreduktion für den
jüngeren Mitarbeiter günstiger, während die Variante Beitragserhöhung
einen älteren Mitarbeiter klar bevorzugt.
Der Ball liegt beim Stiftungsrat
Viele Wege führen nach Rom. Welches
Instrument oder welche Kombination von Instrumenten zu einer Gesundung
der Pensionskasse führt, muss durch das Führungsorgan sowie den Experten
für berufliche Vorsorge diskutiert und analysiert werden. Der Entscheid
liegt dann beim Stiftungsrat. Was sind zumutbare Sanierungsbeiträge der
aktiv Versicherten und Rentner? Was sind verkraftbare Sanierungsbeiträge
des Arbeitgebers? In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind solche
Entscheide nicht immer einfach zu fällen, da die Sanierungsmassnahmen
auch eine Auswirkung auf die Jahresrechnung des Arbeitgebers haben
können. Angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Situation stehen die
Stiftungsräte der Pensionskassen vor wichtigen Entscheidungen über
finanzielle und strukturelle Sanierungsmassnahmen, um den Erhalt der 2.
Säule zu gewährleisten.
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