Region Basel / Themen 2010 / Pensionskassen
  
 

                                           Home  |  Archiv | Treuhand-Kammer



 

Frank Losert




lic. rer. pol.
dipl. Wirtschaftsprüfer
Zugelassener Revisionsexperte
Senior Manager
Deloitte AG, Basel
Mitglied der Treuhand-Kammer
Email: flosert@deloitte.ch 
 

 

 

    

 

Unterdeckung bei Pensionskassen

Wer springt in die Lücke?

Pensionskassen sind gehalten, bei Unterdeckung Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Dazu stehen je nach der Schwere diverse Instrumente zur Verfügung. Sie werden entweder von den Versicherten, dem Arbeitgeber oder von beiden gemeinsam finanziert. Ältere Versicherte mit hohen Löhnen und grossen Altersguthaben haben dabei ganz andere Interessen als ihre jüngeren Kollegen.

Unterdeckung heisst, dass die Kasse nicht mehr in der Lage ist, mit Ihrem Vermögen auf einen bestimmten Stichtag ihre Renten- und Kapitalverpflichtungen gegenüber den Versicherten vollumfänglich zu erfüllen. Die Unterdeckung wird vom Experten für Berufliche Vorsorge aufgrund einer versicherungstechnischen Berechnung ermittelt. Dabei stellt er das für die Vorsorge zur Verfügung stehende Vermögen den Verpflichtungen gegenüber. Falls das Vorsorgevermögen kleiner als die Verpflichtungen ist, sinkt der Deckungsgrad unter 100 Prozent und die Kasse weist eine Unterdeckung aus.

Ursachen der Unterdeckung und Kassenstruktur

Die Unterdeckungen sind meist auf ungenügende Vermögenserträge zurückzuführen. Man spricht dann von einer finanziellen Unterdeckung. Daneben sind aber auch andere Ursachen möglich, die ebenfalls zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage beitragen können. Es handelt sich dabei um strukturelle Defizite, beispielsweise wegen versicherungstechnisch nicht ausreichend finanzierter Leistungen, ungenügenden Rückstellungen für die steigende Lebenserwartung oder einem zu hohen Umwandlungssatz, der zu Pensionierungsverlusten führt.

Kassen mit einem hohen Rentneranteil weisen eine niedrige strukturelle Risikofähigkeit aus. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen. Dabei wird eine „normale Kasse“ mit geringem Rentneranteil mit einer „Rentner-Kasse“ verglichen, deren Angehörige sich zu 80 Prozent aus Rentnern zusammensetzen.

Kassen und Rentneranteil

Eine Kasse mit wenigen Rentnern muss weniger Vermögenserträge erwirtschaften als eine mit hohem Rentneranteil, weil den Rentnern und ihren Ehepartnern lebenslang die garantierte Leistung ausgerichtet werden muss, welche in der Regel auf einem erwarteten Kapitalertrag von rund 4 und mehr Prozent beruht.

Die Sanierungsmassnahmen und ihre Auswirkungen auf die Versicherten

Es bestehen eine Reihe von Sanierungsmassnahmen , welche von den Pensionskassen im Falle einer Unterdeckung ergriffen werden müssen. Ein paar der wichtigsten und meist diskutierten seien hier kurz erörtert.

  • Zuschüsse des Arbeitgebers (à fonds perdu Beiträge) an die Kasse sowie ein Verwendungsverzicht au Beitragsreserven haben eine unmittelbare Erhöhung des Deckungsgrades zur Folge, ohne dass die Versicherten gleichzeitig Sanierungsleistungen erbringen müssten.

  • Sanierungsbeiträge oder eine Erhöhung des Risikobeitrages verringern ebenfalls die Deckungslücke, reduzieren aber den Nettolohn des Arbeitnehmers und sind deshalb für die Betroffenen direkt spürbar. Sie setzen eine Beteiligung des Arbeitgebers (zumindest in der gleichen Höhe) voraus. Auf die Altersleistungen haben diese Sanierungsbeiträge keine Auswirkung.

  • Eine Reduktion der Verzinsung auf das Altersguthaben entlastet die laufende Rechnung und erhöht den Deckungsgrad, reduziert jedoch das zukünftige Altersguthaben des Versicherten. Diese Massnahme wird von den Versicherten alleine erbracht, ohne Beteiligung des Arbeitgebers.

  • Im Prinzip können auch Rentner vorübergehend zu einer Rückzahlung oder Reduktion der Renten verpflichtet werden und so zur Sanierung der Kasse beitragen – aber nur falls ihre Renten in den vergangenen 10 Jahren freiwillig über die reglementarischen Mindestanforderungen hinaus erhöht wurden. Bisher wurde diese Massnahme nur sehr selten angewendet. In den allermeisten Fällen sind ausschliesslich die Aktiven und die Arbeitgeber betroffen.

Unterschiedliche Interessenlagen

Eine Zinsreduktion von 1 Prozent oder Beitragserhöhung von 1 Prozent, was ist die bessere Alternative? Die Frage soll an zwei Versicherten untersucht werden. Folgende Annahmen liegen dem Beispiel zu Grunde: Ein jüngerer Versicherter (Lohn 50‘000 Franken, Sparkapital 10‘000 Franken) und ein älterer Versicherter (Lohn 100‘000, Sparkapital 500‘000 Franken).

Die Zinsreduktion ergibt einen Sanierungsbeitrag des jüngeren Versicherten von 100 und des älteren Versicherten von 5'000 Franken. Im Gegensatz dazu würde eine Beitragserhöhung von 1 Prozent eine Sanierungsleistung des jüngeren Versicherten von 500 und des älteren Versicherten von 1'000 Franken ergeben. In diesem Beispiel ist die Variante Zinsreduktion für den jüngeren Mitarbeiter günstiger, während die Variante Beitragserhöhung einen älteren Mitarbeiter klar bevorzugt.

Der Ball liegt beim Stiftungsrat

Viele Wege führen nach Rom. Welches Instrument oder welche Kombination von Instrumenten zu einer Gesundung der Pensionskasse führt, muss durch das Führungsorgan sowie den Experten für berufliche Vorsorge diskutiert und analysiert werden. Der Entscheid liegt dann beim Stiftungsrat. Was sind zumutbare Sanierungsbeiträge der aktiv Versicherten und Rentner? Was sind verkraftbare Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers? In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind solche Entscheide nicht immer einfach zu fällen, da die Sanierungsmassnahmen auch eine Auswirkung auf die Jahresrechnung des Arbeitgebers haben können. Angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Situation stehen die Stiftungsräte der Pensionskassen vor wichtigen Entscheidungen über finanzielle und strukturelle Sanierungsmassnahmen, um den Erhalt der 2. Säule zu gewährleisten.

.