Jedes Jahr ist zu
entscheiden, ob der Pauschalabzug oder der Abzug der effektiven Kosten
vorgenommen werden soll. Abzugsfähig sind die sogenannten
werterhaltenden Aufwendungen, nicht jedoch die wertvermehrenden
Aufwendungen. Es versteht sich, dass der Abzug der effektiven Kosten nur
dann sinnvoll ist, wenn sie höher sind als die Pauschale.
Bei der Pauschale spielt
das Gebäudealter eine Rolle. Bei Liegenschaften, welche nicht älter als
zehn Jahre sind, beträgt der Pauschalabzug beim Bund und im Kanton
Basel-Stadt 10%, im Kanton Basel-Land 25% des Eigenmietwertes. Wenn das
Gebäude älter als zehn Jahre ist, steigt die Pauschale beim Bund und im
Kanton Basel-Stadt auf 20%, im Kanton Basel-Landschaft auf 30%. Die
Möglichkeit, jährlich zwischen dem effektiven Abzug und der Pauschale
wählen zu können, bietet interessante Steuerplanungsmöglichkeiten.
Zuerst muss jedoch die Frage geklärt werden, wie es mit dem zeitlichen
Bezug steht.
Abgrenzungen zwischen
verschiedenen Jahren
Die Zuordnung der
Unterhaltskosten auf die einzelnen Steuerjahre wird in der Schweiz nicht
einheitlich geregelt. Im Grundsatz bildet das Datum der Zahlung das
entscheidende Kriterium. In der Praxis stellen viele Steuerbehörden
jedoch auf das Rechnungsdatum ab. Eine Handwerkerrechnung mit Datum 2010
wird im Jahre 2010 zum Abzug zugelassen. Wenn die Rechnung für die
Renovation jedoch mit Datum Januar 2011 gestellt wird, gilt dieser
Aufwand erst im Jahr 2011 als abziehbarer Unterhalt.
Kein Risiko besteht, wenn
eine Rechnung in einem Kalenderjahr ausgestellt und im selben Jahr
bezahlt wird, sofern die Arbeiten auch im gleichen Jahr ausgeführt
wurden. Vorsicht ist bei grösseren Renovationen geboten, welche über das
Jahresende hinausgehen. Sofern die Kosten auf beide Jahre verteilt
werden sollen, verlangt man am besten eine Teilrechnung für die
Leistungen im alten Jahr (mit Datum Dezember) und bezahlt diese Rechnung
auch gleich noch im Dezember. Die Schlussrechnung wird dann im neuen
Jahr gestellt. Die Rechnungsstellung sollte deshalb mit der ausführenden
Firma abgesprochen werden.
Steuerstrategien für
Gross- und Kleinunterhalt
Eine grössere Arbeit,
welcher das steuerbare Jahreseinkommen übersteigt, sollte auf mehrere
Steuerperioden verteilt werden. Als grobe Faustregel gilt, dass
Renovationen, welche das halbe steuerbare Einkommen übersteigen, auf
zwei Jahre verteilt werden sollten. Auf diese Weise kann die
Steuerprogression optimal gebrochen werden. Eine Aufteilung auf zwei
Steuerperioden kann erreicht werden, indem die Arbeiten auf zwei
Renovationsphasen aufgeteilt werden oder wenn die Arbeiten
jahresübergreifend, also z.B. während der Monate November bis Februar
ausgeführt werden. In diesem Falle sind die Aufwendungen des alten und
neuen Jahres wiederum klar abzugrenzen und separat in Rechnung zu
stellen.
Viele Haus- und
Wohnungseigentümer wollen ihre Liegenschaft «ordentlich» unterhalten. Zu
diesem Zweck wird permanent investiert. Jedes Jahr werden gewisse
Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Dies ist aus steuerlicher Sicht
allerdings nicht immer optimal. Die Unterhaltskosten dürften die
Pauschale selten übersteigen. Somit kann immer nur die Pauschale geltend
gemacht werden. Die tatsächlichen Liegenschaftskosten «verpuffen»
wirkungslos.
Um dies zu verhindern,
soll der Liegenschaftsunterhalt «aufgespart» werden. Die
Kleinrenovationen und der Anlagenersatz sind auf sogenannte
«Unterhaltsjahre» zu konzentrieren. Alle vier bis sechs Jahre sind diese
Arbeiten dann auszuführen.
Dringenden Arbeiten sind
natürlich nicht voraussehbar. Die meisten Unterhaltsarbeiten dürften
aber zeitlich planbar sein. Bei unerwarteten Reparaturen stellt sich die
Frage, ob man im selben Zuge auch diverse nicht dringliche Arbeiten
vornehmen will, um die Kosten dann gesamthaft steuerlich geltend machen
zu können.
Fazit
Wenn folgende Punkte
beachtet werden, kann die Steuerbelastung wirksam gesenkt werden:
-
Planung der
Unterhalts- und Renovationsarbeiten im Voraus (soweit möglich),
-
Wahl der richtigen
Steuerstrategie (Grossrenovationen auf mehrere Steuerperioden
verteilen, Kleinunterhalt auf Renovationsjahre zusammenziehen),
-
Steuerung der
Aufwendungen auf die erwünschte Zeitperiode,
-
Akribisches Sammeln
aller Belege,
-
Miteinbezug von
Kosten, welche oft vergessen werden (z.B. die Gebäudeversicherungsprämien,
die Kosten des Kaminfegers, das Service-Abonnement der Heizung
etc.).
Die Beachtung all dieser
Punkte ist wohl etwas mühsam, eine sorgfältige Planung kann sich jedoch
sehr wohl auszahlen.
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