Bei der beruflichen Vorsorge (2. Säule)
besteht je nach Reglement der Pensionskasse die Möglichkeit, die
Altersleistung als Rente oder als Kapitalleistung oder auch als Mix aus
beiden zu beziehen. Leistungen aus der gebundenen Selbstvorsorge (Säule
3a) hingegen werden meist in Kapitalform bezogen. Vorsorgeleistungen,
die in Rentenform ausbezahlt werden, sind generell als Einkommen
steuerbar und werden zusammen mit den übrigen Einkünften ordentlich
besteuert. Kapitalleistungen aus Vorsorge hingegen unterliegen sowohl
beim Bund als auch bei allen Kantonen einer separaten Jahressteuer
(“Sondersteuer“) mit einem eigenen Tarif.
Vorzugstarif für die Kapitalleistung
Bei der Ausgestaltung der Tarife sind die
Kantone frei. Alle Kantone sehen eine reduzierte Besteuerung vor, diese
kann allerdings von Kanton zu Kanton stark variieren. Im Kanton
Basel-Stadt werden Kapitalleistungen aus Vorsorge mit maximal 8%
besteuert. Im Kanton Basel-Landschaft unterliegen diese
Vorsorgeleistungen dem gewöhnlichen Rentensatz (Steuersatz der sich
ergäbe, wenn anstelle der Kapitalleistung eine Rente bezogen würde). Die
Kantone Solothurn und Aargau wiederum besteuern diese Leistungen zu 1/4
respektive 2/5 des jeweiligen ordentlichen Tarifs. Beim Bund beträgt
diese Sondersteuer 1/5 des ordentlichen Steuersatzes.
Da die Tarife progressive ausgestaltet sind,
können Kapitalleistungen ab einer gewissen Grössenordnung einer
bedeutend höheren Besteuerung unterliegen. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass aus verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen im gleichen Jahr
ausgerichtete Kapitalleistungen addiert werden. Mit Ausnahme des Kantons
Basel-Stadt rechnen zudem die Nordwestschweizer Kantone
Kapitalleistungen von Ehegatten zusammen. Diese Addition der
Kapitalleistungen führt unweigerlich zu einer höheren Progression und
entsprechend zu einer höheren Steuerbelastung.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht
deutlich die unterschiedliche Gesamtsteuerbelastung (Bund / Kanton /
Gemeinde) zwischen den Kantonen. Die Angaben gelten für einen
65-jährigen Mann, der verheiratet sowie konfessionslos ist und im
jeweiligen Kantonshauptort Wohnsitz hat.
Kapitalleistung |
Gesamtsteuerbelastung
|
|
BL |
BS |
SO |
AG |
|
Liestal |
Basel |
Solothurn |
Aarau |
CHF |
CHF |
CHF |
CHF |
CHF |
250'000 |
12'132 |
20'582 |
16'576 |
20'039 |
|
4.85% |
8.23% |
6.63% |
8.02% |
|
|
|
|
|
500'000 |
33'911 |
47'082 |
39'104 |
48'078 |
|
6.78% |
9.42% |
7.82% |
9.62% |
|
|
|
|
|
750'000 |
84'609 |
73'582 |
60'735 |
76'847 |
|
11.28% |
9.81% |
8.10% |
10.25% |
|
|
|
|
|
1'000'000 |
146'429 |
99'750 |
81'538 |
105'852 |
|
14.64% |
9.98% |
8.15% |
10.59% |
|
|
|
|
|
1'500'000 |
282'554 |
151'250 |
122'306 |
163'028 |
|
18.84% |
10.08% |
8.15% |
10.87% |
|
|
|
|
|
2'000'000 |
430'837 |
202'750 |
163'075 |
220'203 |
|
21.54% |
10.14% |
8.15% |
11.01% |
Starke Progression in Baselland
Im Quervergleich anhand der Kantonshauptorte
weist der Kanton Basel-Landschaft bei geringeren Kapitalleistungen die
niedrigste Gesamtsteuerbelastung auf. Bei höheren Beträgen hingegen
schneidet der Kanton Basel-Landschaft aufgrund der starken Progression
schlecht ab. Bei Kapitalleistungen von 1,5 Mio. Franken beträgt die
Gesamtsteuerbelastung im Kanton Basel-Landschaft das Doppelte gegenüber
den Nachbarkantonen und steigt bei höheren Kapitalleistungen sogar noch
weiter an. In den Kantonen Solothurn und Aargau liegt die
Gesamtsteuerbelastung bei maximal rund 8.2% respektive 11.3%. Im Kanton
Basel-Stadt ist die Maximalsteuerbelastung bei 10.3% begrenzt. Im
Vergleich hierzu liegt die Maximalbelastung bei der Besteuerung von
Vorsorgeleistungen in den steuergünstigsten Kantonen der Schweiz
zwischen 6.5% und 8%.
Steuerplanung lohnt sich
Im Hinblick auf die Pensionierung lohnt es
sich daher, sich frühzeitig mit dem Bezug der Vorsorgeleistungen und der
Finanzierung des Ruhestandes auseinanderzusetzen. Insbesondere wenn
grössere Kapitalleistungen aus Vorsorge bezogen werden sollen, kann eine
Verteilung dieser Kapitalleistungen aus den verschiedenen
Vorsorgeeinrichtungen im gesetzlich zulässigen Rahmen über mehrere Jahre
für die Steuerpflichtigen sehr vorteilhaft sein und zu beträchtlichen
Steuereinsparungen führen.
Sollte mit dem Beginn des neuen
Lebensabschnittes zudem eine Wohnsitzverlegung in einen anderen Kanton
beabsichtigt werden, kann es sich auszahlen, diesen mit einem Bezug von
Kapitalleistungen abzustimmen. Aufgrund der Sonderbesteuerung von
Kapitalleistungen sind diese prinzipiell in dem Kanton steuerbar, in
welchem die steuerpflichtige Person im Zeitpunkt deren Fälligkeit
Wohnsitz hat. Womöglich lohnt es sich, einen Wegzug vorzuziehen oder
aufzuschieben.
Die gesamte Vorsorgeplanung sollte
sorgfältig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände mit einem
Spezialisten analysiert werden, um sämtliche individuellen Steueraspekte
zu berücksichtigen sowie allfällige Vorsorgeeinbussen zu vermeiden.
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