Region Basel / Themen 2011
  
 

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Luc Riggenbach



lic.iur., dipl. Steuerexperte
Partner Alltax AG Treuhandgesellschaft, Basel
Mitglied der Treuhand-Kammer
luc.riggenbach@alltax.ch

 

 

 

    

 

Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen

Massive kantonale Unterschiede

Bei Pensionierung kann die Altersleistung als Rente oder Kapital bezogen werden. Massgeblich ist das jeweilige Pensionskassen-Reglement. Rente und Kapital werden unterschiedlich besteuert. Beim Kapitalbezug empfiehlt sich ein Mindestmass an Planung. Damit können erhebliche Einsparungen erzielt werden.

 
     
 

Bei der beruflichen Vorsorge (2. Säule) besteht je nach Reglement der Pensionskasse die Möglichkeit, die Altersleistung als Rente oder als Kapitalleistung oder auch als Mix aus beiden zu beziehen. Leistungen aus der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) hingegen werden meist in Kapitalform bezogen. Vorsorgeleistungen, die in Rentenform ausbezahlt werden, sind generell als Einkommen steuerbar und werden zusammen mit den übrigen Einkünften ordentlich besteuert. Kapitalleistungen aus Vorsorge hingegen unterliegen sowohl beim Bund als auch bei allen Kantonen einer separaten Jahressteuer (“Sondersteuer“) mit einem eigenen Tarif.

Vorzugstarif für die Kapitalleistung

Bei der Ausgestaltung der Tarife sind die Kantone frei. Alle Kantone sehen eine reduzierte Besteuerung vor, diese kann allerdings von Kanton zu Kanton stark variieren. Im Kanton Basel-Stadt werden Kapitalleistungen aus Vorsorge mit maximal 8% besteuert. Im Kanton Basel-Landschaft unterliegen diese Vorsorgeleistungen dem gewöhnlichen Rentensatz (Steuersatz der sich ergäbe, wenn anstelle der Kapitalleistung eine Rente bezogen würde). Die Kantone Solothurn und Aargau wiederum besteuern diese Leistungen zu 1/4 respektive 2/5 des jeweiligen ordentlichen Tarifs. Beim Bund beträgt diese Sondersteuer 1/5 des ordentlichen Steuersatzes.

Da die Tarife progressive ausgestaltet sind, können Kapitalleistungen ab einer gewissen Grössenordnung einer bedeutend höheren Besteuerung unterliegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aus verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen im gleichen Jahr ausgerichtete Kapitalleistungen addiert werden. Mit Ausnahme des Kantons Basel-Stadt rechnen zudem die Nordwestschweizer Kantone Kapitalleistungen von Ehegatten zusammen. Diese Addition der Kapitalleistungen führt unweigerlich zu einer höheren Progression und entsprechend zu einer höheren Steuerbelastung.

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht deutlich die unterschiedliche Gesamtsteuerbelastung (Bund / Kanton / Gemeinde) zwischen den Kantonen. Die Angaben gelten für einen  65-jährigen Mann, der verheiratet sowie konfessionslos ist und im jeweiligen Kantonshauptort Wohnsitz hat.

Kapitalleistung


Gesamtsteuerbelastung
 

 

BL

BS

SO

AG

 

Liestal

Basel

Solothurn

Aarau

CHF

CHF

CHF

CHF

CHF

250'000

12'132

20'582

16'576

20'039

 

4.85%

8.23%

6.63%

8.02%

 

 

 

 

 

500'000

33'911

47'082

39'104

48'078

 

6.78%

9.42%

7.82%

9.62%

 

 

 

 

 

750'000

84'609

73'582

60'735

76'847

 

11.28%

9.81%

8.10%

10.25%

 

 

 

 

 

1'000'000

146'429

99'750

81'538

105'852

 

14.64%

9.98%

8.15%

10.59%

 

 

 

 

 

1'500'000

282'554

151'250

122'306

163'028

 

18.84%

10.08%

8.15%

10.87%

 

 

 

 

 

2'000'000

430'837

202'750

163'075

220'203

 

21.54%

10.14%

8.15%

11.01%


Starke Progression in Baselland

Im Quervergleich anhand der Kantonshauptorte weist der Kanton Basel-Landschaft bei geringeren Kapitalleistungen die niedrigste Gesamtsteuerbelastung auf. Bei höheren Beträgen hingegen schneidet der Kanton Basel-Landschaft aufgrund der starken Progression schlecht ab. Bei Kapitalleistungen von 1,5 Mio. Franken beträgt die Gesamtsteuerbelastung im Kanton Basel-Landschaft das Doppelte gegenüber den Nachbarkantonen und steigt bei höheren Kapitalleistungen sogar noch weiter an. In den Kantonen Solothurn und Aargau liegt die Gesamtsteuerbelastung bei maximal rund 8.2% respektive 11.3%. Im Kanton Basel-Stadt ist die Maximalsteuerbelastung bei 10.3% begrenzt. Im Vergleich hierzu liegt die Maximalbelastung bei der Besteuerung von Vorsorgeleistungen in den steuergünstigsten Kantonen der Schweiz zwischen 6.5% und 8%.

Steuerplanung lohnt sich

Im Hinblick auf die Pensionierung lohnt es sich daher, sich frühzeitig mit dem Bezug der Vorsorgeleistungen und der Finanzierung des Ruhestandes auseinanderzusetzen. Insbesondere wenn grössere Kapitalleistungen aus Vorsorge bezogen werden sollen, kann eine Verteilung dieser Kapitalleistungen aus den verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen im gesetzlich zulässigen Rahmen über mehrere Jahre für die Steuerpflichtigen sehr vorteilhaft sein und zu beträchtlichen Steuereinsparungen führen.

Sollte mit dem Beginn des neuen Lebensabschnittes zudem eine Wohnsitzverlegung in einen anderen Kanton beabsichtigt werden, kann es sich auszahlen, diesen mit einem Bezug von Kapitalleistungen abzustimmen. Aufgrund der Sonderbesteuerung von Kapitalleistungen sind diese prinzipiell in dem Kanton steuerbar, in welchem die steuerpflichtige Person im Zeitpunkt deren Fälligkeit Wohnsitz hat. Womöglich lohnt es sich, einen Wegzug vorzuziehen oder aufzuschieben.

Die gesamte Vorsorgeplanung sollte sorgfältig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände mit einem Spezialisten analysiert werden, um sämtliche individuellen Steueraspekte zu berücksichtigen sowie allfällige Vorsorgeeinbussen zu vermeiden.